Fehler des Architekten
Er hatte falsche Ratschläge für Fördermittel gegeben
Ein Architekt hatte seine Kunden im Rahmen einer Gebäudesanierung nicht nur technisch beraten, sondern ihnen auch Ratschläge zum Erhalt von Fördermitteln gegeben. Diese waren allerdings nicht korrekt und der Architekt musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dafür haften.
(Landgericht Frankenthal, Aktenze