Größere Terrasse
Fiskus forderte für nachträgliche Vereinbarungen höhere Grunderwerbsteuer
Können Kosten für nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung darstellen? Mit dieser Frage musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste finanzgerichtliche Instanz auseinandersetzen.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeiche