Gleiches Recht für alle
Behörde kann bei ähnlichen Verstößen nicht einen „Sünder“ herauspicken
Eine Baubehörde darf nicht nur gegen einen Grundstückseigentümer wegen eines Baurechtsverstoßes vorgehen, wenn im betreffenden Baugebiet zahlreiche gleichartige Vorstöße vorliegen und diese nicht geahndet wurden. Das stellte die Fachgerichtsbarkeit nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS klar.