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Pressemitteilung -

Aus dem Koffer leben

Wann aus Wohnnutzung eine Zweckentfremdung wird

Wohnungen werden gerade in Großstädten immer wieder zweckentfremdet – zu bloßen Übernachtungsplätzen für Menschen, die eigentlich gar keine besondere Beziehung zueinander unterhalten. Nach Auskunft des Infodien­stes Recht und Steuern der LBS kann eine derartige Nutzung von den Behör­den untersagt werden.

(Verwaltungsgericht Berlin, 6 L 166/23)

Der Fall: Die Wohnung war nur 60 Quadratmeter groß und trotzdem wurde sie von der Eigentümerin an vier Männer ohne tiefere Beziehung zueinander vermietet. Betten waren vorhanden, aber keine Schränke oder sonstiges Mobiliar. Die Betroffe­nen mussten folglich aus dem Koffer leben. Die Behörden wurden durch einen Hinweis der Hausverwaltung darauf aufmerksam und forderten die Eigentümerin auf, die Immo­bilie wieder geregelten Wohnzwecken zuzuführen und nicht nur als Schlafplatz zu vermieten.

Der Beschluss: Es handle sich hier tatsächlich um eine Zweckentfremdung, stellte das Verwaltungsgericht fest. Denn Wohnen umfasse nach gesellschaftlichem Verständnis mehr, als nur über ein Bett zu verfügen. Den Betroffenen müsse es möglich sein, sich auch untertags zurückziehen zu können und Raum zur Entfaltung zu haben. Das sei nicht gegeben, wenn vier Menschen auf so wenig Fläche zusammenleben müssten. Die Tatsache, dass im konkreten Fall unter den Mietern auch Cousins gewesen waren, ändere nichts daran.

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