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Pressemitteilung -

Fast wie ein Neubau

Mietpreisbremse entfiel nach erheblichen Arbeiten an der Substanz

Wenn ein Miethaus derart geschädigt ist, dass es nur noch mit größten Sanie­rungsmaßnahmen wieder bewohnbar gemacht werden kann, kann die Miet­preisbremse entfallen. Das Objekt wird dann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wie ein Neubau betrachtet.

(Amtsgericht Kreuzberg, Aktenzeichen 7 C 128/21)

Der Fall: Eine Immobilie war massiv von Hausschwamm befallen. Das betraf die Dachkonstruktion, aber auch Decke und Boden des vierten Obergeschosses. Die Mietwohnung im dritten Stock­werk konnte nicht mehr gefahrlos genutzt werden. Um das Gebäude zu retten, wurde es unter erheblichem Aufwand saniert. Am Ende durften wieder Mieter einziehen, sollten aber höhere Zahlungen leisten. Sie begehrten die Feststellung, dass der Mietzins der geltenden Mietpreisbremse widerspreche.

Das Urteil: Die Justiz sah es anders als die Mieter. Hier sei wegen der um­fassenden Sanierungsarbeiten von einer Art „Neubau“ auszu­gehen und deswegen finde die Mietpreisbremse keine Anwen­dung mehr. Dem Eigentümer sei nichts anderes übrig geblie­ben, als umfangreich zu sanieren, um in dem Gebäude ein Wohnen wieder zu ermöglichen. Ob er noch etwas abwarten hätte können, spiele keine Rolle. Es reich aus, dass zum Zeit­punkt der Arbeiten eine „hinreichend konkrete Gesundheits­gefahr“ für die damaligen Mieter bestanden habe.

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