Direkt zum Inhalt springen

Pressemitteilung —

PDF genügt nicht

Kündigung eines Bauvertrages muss die Schriftform wahren

Wer einen Bauvertrag kündigen will, kann sich nicht einfach mit einer E-Mail samt angehängter PDF-Datei behelfen. Eine eingescannte unterschriebene Kündigung erfüllt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. Erforderlich ist grundsätz­lich eine eigenhändige Namensunterschrift auf der Urkunde oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen. Wird die Kündigung lediglich eingescannt und als PDF per E-Mail an den Vertragspartner geschickt, ist die vorgeschriebene Form nicht gewahrt. Die Folge: Die Kündigung ist unwirksam.

(Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 28 U 3344/21)

Themen

Kategorien


LBS

Kontakt

  • 26_11_E-Mail-Kündigung.jpg
    Lizenz:
    Nutzung in Medien
    Dateiformat:
    .jpg
    Dateigröße:
    3032 x 1550, 428 KB
    Download