Fliesen durchbohren?
Das dürfen Mieter nur dann, wenn es nicht anders geht
Auch in gefliesten Räumen wie Bad oder Küche müssen Mieter gelegentlich Schränke und Regale an den Wänden anbringen. Doch dabei sollten sie nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fliesen selbst allerdings nur dann durchbohren, wenn es gar nicht zu vermeiden ist.
(Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen 51