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Das neu gesetzte Grab von Marinus van der Lubbe auf dem Südfriedhof in Leipzig - Foto: Elli Flint
Das neu gesetzte Grab von Marinus van der Lubbe auf dem Südfriedhof in Leipzig - Foto: Elli Flint

Pressemitteilung -

Neue Grab- und Gedenkanlage für Marinus van der Lubbe auf dem Südfriedhof Leipzig

Anlässlich des 90. Jahrestages der Hinrichtung von Marinus van der Lubbe haben die Stadt Leipzig und die Paul-Benndorf-Gesellschaft zu Leipzig e.V. am 10. Januar 2024 gemeinsam mit Angehörigen der Familie van der Lubbe sowie über 140 Teilnehmern die neue Grab- und Gedenkanlage auf dem Südfriedhof eingeweiht. An seiner authentischen Grabstätte (VIII. Abteilung, 8. Gruppe, Reihe E, Grab 30) ergänzt jetzt eine Informationstafel den im vergangenen Jahr hierhin versetzten Gedenkstein.

Der 1909 in Leiden in den Niederlanden geborene van der Lubbe war am 27. Februar 1933 im brennenden Reichstagsgebäude in Berlin von der Polizei festgenommen worden. Im Reichstagsbrandprozess im Leipziger Reichsgericht war van der Lubbe im Dezember 1933 zum Tode verurteilt worden. Das Urteil wurde am 10. Januar 1934 volltreckt, sein Leichnam auf dem Südfriedhof beigesetzt.

Im vergangenen Jahr hatte die Paul-Benndorf-Gesellschaft in Absprache mit dem für den Südfriedhof zuständigen Amt für Stadtgrün und Gewässer eine Graböffnung und forensische Untersuchung der Leiche initiiert. So bestätigte das Gutachten von Dr. med. Carsten Babian (Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig), dass die sich im Grab befindenden Gebeine tatsächlich die sterblichen Überreste von Marinus van der Lubbe sind. Für die Behauptung, van der Lubbe seien während des Prozesses toxische Substanzen verabreicht worden, fanden die Toxikologen jedoch keine Hinweise. Die Untersuchung räumte zugleich mit einem historischen Gerücht auf: Laut zeitgenössischen Quellen soll van der Lubbe „in doppelter Tiefe“ bestattet worden sein, um eine Ausgrabung zu verhindern. Die Öffnung des Grabes zeigte jetzt: Der Leichnam war in der regulären Tiefe von zwei Metern beigesetzt.

Zur Einweihung erinnerten Bürgermeister Ulrich Hörning, Historiker Dr. Volker Külow und Sepulkralforscher Alfred E. Otto Paul sowie der Künstler des Gedenksteins, Ronnie Sluik, an das Leben von Marinus van der Lubbe. Vertreter der Familie und des Kunstkollektivs Marinus nahmen an der Veranstaltung, die musikalisch vom Streichquartett "musica viva" umrahmt wurde, teil.

Rüdiger Dittmar (Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer) betonte in seiner Ansprache auf dem Kolloquium: „Unsere Friedhöfe haben eine besondere kulturhistorische Bedeutung mit geschichtlichen Bezügen, die bis heute wirksam sind. Dies zeigt sich am Beispiel van der Lubbe sehr eindrücklich. Unsere Friedhöfe sind daher ein wesentlicher Teil unserer Erinnerungskultur, auch für interessierte Gäste aus aller Welt.“

Hintergrund

Marinus van der Lubbe (geb. 13. Januar 1909 in Leiden) war ein politisch links orientierter niederländischer Maurer, der am 27. Februar 1933 im brennenden Reichstagsgebäude in Berlin festgenommen wurde. Vor der Polizei legte er ein Geständnis über die Brandstiftung ab, in dem er angab, der alleinige Brandstifter gewesen zu sein. Dies wiederholte er auch als einer der Angeklagten im Reichstagsbrandprozess. Am 23. Dezember 1933 wurde van der Lubbe wegen „Hochverrats in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung“ durch das "Reichsgericht" in Leipzig zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde knapp drei Wochen später vollstreckt. Van der Lubbe wurde am 10. Januar 1934 im Hof des Landgerichts Leipzig enthauptet. Von 1967 bis 1983 wurde das Urteil von bundesdeutschen Gerichten mehrmals abgemildert, für ungültig erklärt oder in veränderter Form wieder bestätigt. Im Dezember 2007 ist es dann auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege von 1998 endgültig aufgehoben wurden.

Weitere Informationen: www.leipzig.de

Redaktion: Elli Flint

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