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Scandlines klagt gegen Planfeststellungsbeschluss

Pressemitteilung -

Scandlines klagt gegen Planfeststellungsbeschluss

Die Reederei Scandlines hat heute beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Festen Fehmarnbeltquerung eingereicht.

Trotz mehrfacher Anpassungen der Planunterlagen im Zuge des bereits seit 2014 andauernden Planfeststellungsverfahrens sind nach wie vor eine Vielzahl von Planungsdefiziten nicht behoben worden. Einige dieser ungelösten Problemstellungen haben direkte negative Auswirkungen auf den Fähr- und Geschäftsbetrieb von Scandlines.

„Nach ausgiebiger Prüfung der durch den Beschluss vom 31.01.2019 festgestellten Unterlagen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser rechtliche Schritt unausweichlich ist. Scandlines wird auch nach der Tunnelöffnung weiterfahren. Wir möchten unseren Kunden auch zukünftig das Produkt Fähre in derselben hohen Qualität wie seit über 55 Jahren bieten“, so Søren Poulsgaard Jensen, CEO von Scandlines.

Während der dänische Vorhabenträger die Möglichkeiten eines zum Tunnel parallelen Fährbetriebs verneint, kommt ein von der Planfeststellungsbehörde beauftragtes Gutachten zu einem ganz anderen Schluss. Hierin werden der Fährlinie auch zukünftig 40% der straßenseitigen Frachtverkehre zugeschrieben – zuzüglich einer erheblichen Anzahl an Passagieren.

Voraussetzung hierfür ist aber eine faire und ausgewogene Tunnelplanung, welche auch die berechtigten Interessen von Scandlines berücksichtigt.

„Der vorliegende Genehmigungsbescheid ist auf ein Prestigeprojekt ausgerichtet, das es zu keinem Zeitpunkt der Planungen geschafft hat, abseits der politischen Willenserklärung mittels Staatsvertrags einen Verkehrsbedarf nachzuweisen, welcher die erheblichen negativen Auswirkungen der Bauphase auf die Umwelt und die Betroffenheit von Menschen und Unternehmen in der Region Ostholstein auch nur annähernd rechtfertigen könnte“, so Heiko Kähler, Geschäftsführer Scandlines Deutschland GmbH.

Diese Herausforderungen – die planerisch durchaus lösbar sind – werden im vorliegenden Planfeststellungsbeschluss aber nicht ausreichend gewürdigt. So entbehren die Planungen nach wie vor einer anforderungsgerechten und im Vergleich zum Tunnel nicht schlechter gestellten straßenseitigen Anbindung des Fährhafens Puttgarden.

Auch den Nachweis ausreichender Schiffssicherheit während der Bauphase auf einer der weltweit meistbefahrenen Wasserstraßen bleibt der Beschluss schuldig. Stattdessen wird versucht, viele der planungsrelevanten Fragestellungen bezüglich der notwendigen Risikominimierung auf die Zeit der Bauausführung zu verschieben. Scandlines‘ Auffassung nach sollte die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs und dessen Nachweis aber bereits ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses sein. Die vorliegende Risikoanalyse ist hierfür nicht anforderungsgerecht.

„Wir haben unsere zahlreichen Bedenken seit Vorliegen der ersten Planungen stets konstruktiv vorgetragen“, so Poulsgaard Jensen. „Aber fast nichts davon wurde im vorliegenden Beschluss berücksichtigt. Wir fühlen uns daher - auch zum Schutz unserer Mitarbeiter und ihrer Arbeitsplätze – verpflichtet, unsere Interessen auf dem nun unausweichlichen Rechtsweg weiter zu vertreten.“

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Anette Ustrup Svendsen

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