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Scandlines’ Einwendungen zur geplanten Fährhafenanbindung in der Anhörung

Pressemitteilung -

Scandlines’ Einwendungen zur geplanten Fährhafenanbindung in der Anhörung

Scandlines’ Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens über eine feste Querung des Fehmarnbelts waren gestern, am 14. Oktober 2015, Gegenstand einer Anhörung bei der Anhörungsbehörde.

Scandlines hatte im Sommer 2014 seine Einwendungen in das Planfeststellungsverfahren über eine feste Querung des Fehmarnbelts eingebracht. Die Planfeststellungsunterlagen, die die staatliche dänische Gesellschaft Femern A/S gemeinsam mit dem deutschen Vorhabenträger LBV-SH (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck) erstellt hat, enthalten eine wesentliche Herabstufung der straßenseitigen Anbindung des Fährterminals in Puttgarden, sowohl für den ankommenden als auch den weiterfahrenden Verkehr.

Entgegen den Annahmen der Planfeststellungsunterlagen plant Scandlines, den Fährbetrieb auf der Strecke Puttgarden-Rødby fortzuführen, auch nach der möglichen Öffnung einer festen Querung. Um einen fairen Wettbewerb zwischen der staatlichen Tunnelverbindung und der privaten Fährstrecke zu gewährleisten, hat Scandlines daher gefordert, dass die Zufahrt zu den Fährterminals nicht unnötig erschwert wird.

Auf dänischer Seite hat Scandlines einen konstruktiven Dialog mit allen politisch Beteiligten über die zukünftige Anbindung des Fährterminals in Rødby geführt. Ursprünglich hatte es auch hier den Plan gegeben, die Straßenanbindung in wesentlichem Maße herabzustufen und die derzeitige Autobahn in eine Landstraße mit mehreren Kreisverkehren umzugestalten, was die Abwicklung des von der Fähre kommenden Verkehrs beträchtlich erschwert hätte. Alle die Querung befürwortenden politischen Parteien zeigten jedoch Verständnis dafür, dass Scandlines weiterfahren wird, sodass der Vorschlag für die Straßenführung revidiert wurde, damit die Kunden die Möglichkeit haben, sich unvoreingenommen zwischen Tunnel und Fähre zu entscheiden.

Scandlines steht der geplanten Herabstufung der Hafenanbindung in Puttgarden, die eine Weiterführung des Fährbetriebs von vornherein unmöglich macht, verständnislos gegenüber und hat daher von seinem Einwendungsrecht Gebrauch gemacht. Dazu hat das Unternehmen seine Einwendungen, die überdies von eigenen Verkehrsplanern erarbeitete, alternative Anbindungsvorschläge enthielten, der dänischen Femern A/S und der deutschen Anhörungsbehörde LBV-SH vorgelegt.

Die Anhörungssitzung war nicht öffentlich. Erörtert wurden dabei vorerst nur die Scandlines-spezifischen Fragestellungen. Alle weiteren Einwendungen, auch die von Scandlines, werden in den bereits öffentlich bekanntgemachten Erörterungsterminen im November diskutiert.

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Anette Ustrup Svendsen

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