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Über das Solarspitzengesetz sollten Sie Bescheid wissen, wenn Sie sich eine Photovoltaikanlage anschaffen wollen.
Über das Solarspitzengesetz sollten Sie Bescheid wissen, wenn Sie sich eine Photovoltaikanlage anschaffen wollen.

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Solarspitzengesetz: Neue Regelungen für Photovoltaik-Anlagen

Am 25. Februar 2025 trat das Solarspitzengesetz in Kraft, dass die Einspeisung von Solarstrom neu regelt. Für neue Photovoltaikanlagen sieht es eine verstärkte Fokussierung auf den Eigenverbrauch und die Speicherung von Solarstrom vor. Wir haben für Sie zusammengefasst, was genau neu geregelt wird und was Sie beim Hausbau beachten oder als Photovoltaikanlagenbesitzer wissen müssen.

Mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen", bekannt als Solarspitzengesetz, am 25. Februar 2025, wurden die Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland grundlegend verändert. Ziel des Gesetzes ist es, den Fokus stärker auf den Eigenverbrauch und die Speicherung von Solarstrom zu legen, um die Netzstabilität zu verbessern und die Kosten für alle Verbraucher zu senken.

Warum bedarf es einem Solarspitzengesetz?

In den letzten Jahren kam es in Deutschland an sonnigen Tagen häufig zu einer Überproduktion von Solarstrom – das heißt, es wurde mehr Strom produziert, als tatsächlich verbraucht wurde. Dies führte zu negativen Preisen an der Strombörse und hohen Förderkosten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen nahm dadurch ab. Das Solarspitzengesetz soll diesen Entwicklungen entgegenwirken, indem es den Eigenverbrauch und die Speicherung von Solarstrom priorisiert.

Was sind die wesentlichen Änderungen?

Für alle Photovoltaikanlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Neuregelungen:

Keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen: Bei negativen Strompreisen an der Börse entfällt die Einspeisevergütung für eingespeisten Solarstrom.

Pflicht zur Installation von Smart Metern und Steuerboxen: Betreiber neuer Anlagen sind verpflichtet, intelligente Stromzähler (Smart Meter) und Steuerboxen zu installieren, um eine flexible Steuerung und Überwachung des Stromverbrauchs und der Einspeisung zu ermöglichen.

Erleichterte Direktvermarktung von Solarstrom: Die Vermarktung des erzeugten Solarstroms wird vereinfacht, wodurch Betreiber ihre Einnahmen optimieren können.

Durch diese neuen Regelungen wird der Eigenverbrauch von Solarstrom noch attraktiver. Eigentümer werden dazu motiviert, den erzeugten Strom selbst zu nutzen und in Solarstromspeichern zwischenzuspeichern. Besonders wirtschaftlich ist die intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung zu Zeiten negativer Strompreise. Es wird daher empfohlen, Batteriespeicher nicht zu klein zu dimensionieren und sicherzustellen, dass sie anhand von Solar- und Lastprognosen intelligent zur Mittagszeit laden können.

Was ist mit Bestandsanlagen?

Betreiber bereits installierter Solaranlagen sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig in das neue Modell zu wechseln und von einer erhöhten Einspeisevergütung in Höhe von 0,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu profitieren.

Fazit: Das müssen Sie wissen, wenn Sie sich eine Photovoltaikanlage anschaffen wollen

Das Solarspitzengesetz bringt bedeutende Änderungen für Betreiber neuer Photovoltaikanlagen mit sich. Durch die verstärkte Fokussierung auf Eigenverbrauch und Speicherung von Solarstrom sollen Netzstabilität erhöht und Kosten für Verbraucher gesenkt werden. Eigentümer, die ihren Solarstrom gezielt selbst nutzen, speichern oder flexibel einspeisen, profitieren am meisten von den neuen Regelungen. Wir kümmern uns darum, dass Sie alle aktuellen Regelungen des Gesetzes bei Ihrem Hausbau beachten. Unsere Partner in Ihrer Nähe kennen sich aus und unterstützen Sie gern auf dem Weg in die eigenen vier Wände.

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