Pressemitteilung —
ÄKWL fordert grundlegende Nachbesserungen beim GKV-Stabilisierungsgesetz
ÄKWL fordert grundlegende Nachbesserungen beim GKV-Stabilisierungsgesetz
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert den Bundesgesetzgeber auf, das GKV-Beitragsstabilitätsgesetz im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend nachzubessern. Die finanzielle Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfe nicht durch pauschale Kürzungen zulasten der ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen erfolgen, so das Votum des westfälisch-lippischen Ärzte-Parlaments. Insbesondere müssten die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser, die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, eine verlässliche Finanzierung der Pflege sowie der Erhalt leistungsfähiger ambulanter Versorgungsangebote sichergestellt werden. „Finanzielle Stabilisierung und Versorgungssicherheit müssen zusammengedacht werden“, sagt ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle.
Daher plädiert die Kammerversammlung dafür, versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung künftig verlässlich aus Steuermitteln zu finanzieren, statt die Finanzierungsprobleme einseitig auf Praxen, Krankenhäuser, Beschäftigte sowie Patientinnen und Patienten zu verlagern. Durch eine regelgebundene Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, wie zum Beispiel der nicht ausgabendeckenden Beiträge für Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbezieher, würde finanzielle Handlungsfähigkeit geschaffen. Dadurch könnten Maßnahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, die unmittelbar zulasten der Versorgungsstrukturen gehen, etwa die Streichung der TSVG-Vergütungsregelungen, der Wegfall der Meistbegünstigungsklausel und die Beendigung der vollständigen Tarifrefinanzierung, vermieden oder zumindest deutlich abgemildert werden.
„Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist angespannt“, stellt Gehle fest. Für 2027 sei von einer Deckungslücke von knapp 19 Milliarden Euro auszugehen, bis 2030 könnte diese ohne Maßnahmen auf bis zu 44 Milliarden Euro anwachsen. „Beitragssatzstabilität ist daher ein wichtiges Ziel. Dieses Ziel kann jedoch nicht allein durch Sparmaßnahmen erreicht werden, sondern erfordert nachhaltige Strukturreformen, etwa durch Veränderungen bei der Krankenhausreform, der Notfallreform, die Einführung eines Primärarztsystems und der Reform der Arzneimittelpreisbildung. Diese Reformen können dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern, Ressourcen sinnvoll einzusetzen und Bürokratie abzubauen.“
Die vorgesehenen Einsparungen im Krankenhausbereich träfen viele Häuser in einer bereits wirtschaftlich hoch belasteten Situation. Gleichzeitig müssten zusätzliche Belastungen für die ambulante Versorgung vermieden werden.
Gehle: „Gerade im Kammerbezirk Westfalen-Lippe sind leistungsfähige und wohnortnahe Versorgungsstrukturen von besonderer Bedeutung, da Praxen und Krankenhäuser sowohl in städtischen Zentren als auch in den großen ländlichen Räumen zentrale Anker der Daseinsvorsorge sind. Werden diese Strukturen geschwächt, drohen längere Wege, längere Wartezeiten sowie eine zusätzliche Belastung von Notaufnahmen und Kliniken.“
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