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© Chris Grodotzki / Greenpeace

Pressemitteilung -

Gasbohrung vor Borkum: Vertrag mit Niederlanden verstößt gegen Grundgesetz und Völkerrecht

Greenpeace-Gutachten sieht Bundestag und Bundesrat in der Pflicht, das Abkommen abzulehnen

Hamburg, 4. 9. 2025 – Der Vertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden zur grenzüberschreitenden Erdgasausbeutung vor der Nordseeinsel Borkum ist verfassungs- und völkerrechtswidrig. Er verstößt sowohl gegen das Pariser Klimaschutzabkommen, als auch gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot (Art. 20a GG). Zu diesem Ergebnis kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten der Rechtsanwältin Roda Verheyen im Auftrag von Greenpeace. Das mittlerweile unterzeichnete Abkommen ist die Voraussetzung dafür, dass der niederländische Energiekonzern “One Dyas” auch auf deutscher Seite mit der umstrittenen Gasausbeutung nahe des Wattenmeers beginnen kann. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach sich explizit für das Gasprojekt aus. Am Montag hat das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die endgültige Genehmigung zum Bohrstart erteilt. “Das Gasabkommen mit den Niederlanden ist ein Vertrag über Klima- und Naturzerstörung,” so Anike Peters, Energieexpertin von Greenpeace. “Zukunftsweisend wäre eine Politik, die nur noch auf sichere, saubere und kostengünstige erneuerbare Energien setzt. Die Bundesregierung hingegen entscheidet sich für Rechtsbruch und Verlängerung der fossilen Abhängigkeit.”

Gasprojekt mit Klimazielen unvereinbar

Der Vertrag ermöglicht weitere Erdgasprojekte in unbegrenzter Zahl im deutsch-niederändischen Grenzgebiet. Die im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Temperaturgrenzen sind allerdings nur einzuhalten, wenn ab sofort kein einziges neues Öl- oder Gasvorhaben mehr realisiert wird. Das mahnte unter anderen die Internationale Energieagentur (IEA) bereits 2023 an. Deutschland hat das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert und ist völkerrechtlich daran gebunden. Zudem verpflichtet Artikel 20a des deutschen Grundgesetzes zum Klimaschutz und zur Herstellung der Klimaneutralität. Indem die Bundesregierung mit dem deutsch-niederländischen Vertrag ein fossiles Projekt ermöglicht, das mit den Klimazielen per se nicht vereinbar ist, handelt sie demnach verfassungswidrig, so das Greenpeace-Gutachten. Bundesrat und Bundestag müssen dem Vertrag noch mit einem Ausführungsgesetz zustimmen. “Statt der Gaslobbyistin Katherina Reiche blind zu folgen, sollten unsere gewählten Volksverstreter:innen unser aller Zukunft im Blick haben und dem Abkommen nicht zustimmen”, so Peters.

Seit der niedersächsische Landtag 2022 den Gasbohrungen vor Borkum zugestimmt hat, gibt es sowohl auf der Insel als auch von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden Widerstand gegen das Projekt. Das Gas aus Borkum würde maximal ein Prozent des derzeitigen deutschen Gasverbrauchs ausmachen. Die Bohrung riskiert jedoch massive Schäden an der Natur des Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer. Greenpeace hat in unmittelbarer Nähe der Bohrstelle schützenswerte Steinriffe entdeckt, die durch die Bauarbeiten extrem gefährdet wären. Greenpeace-Aktivist:innen protestierten mehrfach, unter anderem mit einem mehrtägigen Protestcamp gegen das Aufstellen der Bohrplattform, gegen die Pläne von “One Dyas”. Noch immer sind Klagen gegen das Gasprojekt anhängig.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Anike Peters, Tel. 0171-8780839, anike.peters@greenpeace.org oder Pressesprecherin Sonka Terfehr, Tel. 0175-589 1718, sonka.terfehr@greenpeace.org

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