Pressemitteilung -
Greenpeace: Sachsen und Brandenburg sollten Gläubigerschutz bei Umstrukturierung der Leag-Gruppe beantragen
Milliarden für Rekultivierungskosten dürfen nicht an Ländern hängenbleiben
Hamburg, 20. 6. 25 – Die Länder Sachsen und Brandenburg sollten nach Einschätzung von Greenpeace Gläubigerschutz beantragen, um nach der Umstrukturierung des Stromversorgers Leag Verpflichtungen in Milliardenhöhe abzuwenden. Ein Antrag der Anwaltskanzlei Günther, den Greenpeace initiiert hat, ging an die Ministerpräsidenten sowie ihre Oberbergämter und fordert sie nachdrücklich zu diesem Schritt auf. Anlass für den Antrag ist, dass die Leag wenige Jahre vor Einstellung relevanter Teile des Braunkohlegeschäfts nach eigenen Angaben bisher weniger als zehn Prozent der für die Rekultivierung erforderlichen Mittel in die Vorsorgegesellschaften eingezahlt hat. Eine Kostenschätzung von Greenpeace geht sogar von lediglich fünf Prozent aus. “Es ist ein Skandal, wie die Eigentümer der Leag durch die Ausgliederung milliardenschwerer Vermögenswerte ihre Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen wollen", warnt Karsten Smid, Greenpeace-Experte für Energie. “Davor müssen sich die Landesregierungen schützen.”
Im Januar dieses Jahres hatte die Leag-Gruppe die Umstrukturierung beschlossen, mit der die Kohlesparte von den gewinnbringenden erneuerbaren Energien getrennt wird. Mit der geplanten Ausgliederung werden dem für die Rekultivierung verantwortlichen Unternehmensteil der Leag Milliarden Euro entzogen. Die Leag Bergbau AG kann nach dem Kohleausstieg gar keine Gelder für die Sanierung der Tagebaue erwirtschaften.
Im Antrag auf Gläubigerschutz fordert die Anwaltskanzlei, dass die zuständigen Oberbergämter den gesetzlichen Anspruch auf Wiederherstellung und ordnungsgemäße Nutzung der Braunkohletagebaue nach dem Ende der bergbaulichen Tätigkeit absichern – weil dieser Anspruch durch Umstrukturierung und Vermögensverlagerungen gefährdet ist. Grundlage sind die entsprechenden Vorschriften im Bundesberggesetz (§ 56 Abs. 2 BBergG) und im Umwandlungsgesetz (§§ 22 und 125 UmwG).
Leag-Pläne bedeuten unverantwortbares Risiko für Steuerzahlende
Recherchen von Greenpeace wecken massive Zweifel an den Annahmen der Werthaltigkeitsbescheinigung der von der Leag beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft G. Flascha GmbH. Das Greenpeace vorliegende Dokument geht von unrealistischen Planungsgrundlagen und einer unzureichenden Risikoabsicherung aus. So betragen etwa die langfristigen Rekultivierungsverpflichtungen nach Schätzungen der Leag 5,4 Milliarden Euro. Davon müssten allerdings bis zum Jahr 2038, dem Enddatum für den Kohleausstieg, noch mindestens 3,3 Milliarden Euro erwirtschaftet werden. Angesichts der steigenden Preise für CO2-Zertifikate ist dies nahezu ausgeschlossen, weil dadurch die CO2-intensive Braunkohleverstromung zunehmend unrentabel wird.
Durch die Ausgliederung von Unternehmensanteilen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro schrumpft zudem das Eigenkapital erheblich. Das gefährdet die Rücklagen, die eigentlich für die Umweltfolgen des Braunkohleabbaus vorgesehen sind. Es ist fraglich, ob in den Jahren nach 2038 bis 2049 die Leag ihre Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllen kann. “Damit Steuerzahlende nicht über Generationen hinweg Milliarden für die Bilanztricks der Leag bezahlen, müssen die Landesregierungen jetzt Rechtssicherheit schaffen”, so Smid.
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