Streit um Erhaltungsrücklage
Werbungskosten entstehen nicht bereits bei Einzahlung durch Eigentümer
Wenn die Eigentümer einer vermieteten Wohnung Geld in die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft einzahlen, dann zählen diese Ausgaben noch nicht schon ab diesem Zeitpunkt als Werbungskosten. Erst zu einem späteren Zeitpunkt (wenn die zurückgelegten Mittel tatsächlich verwendet werden) ist das nach Information des I