Gerade noch davongekommen
Mieter hatten bei Selbstauskunft falsche Angaben gemacht
Wer eine Wohnung mieten möchte, der sollte tunlichst keine falschen Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen machen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS droht schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung. In einem Verfahren in Hessen konnte sie nur wegen ganz besonderer Umstände vermieden werden.
(Amts