Möbel nach Maß
Widerrufsrecht ist in diesem Fall ausgeschlossen
Wer maßgefertigte Möbel bestellt, der hat kein Widerrufsrecht. Denn gerade die Maßarbeit basiert ja darauf, dass es sich um eine individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnittene Lösung handelt. Das stellte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung fest.
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 271 C