Statische Berechnung
Keine Handwerkerleistung im Sinne des Steuerrechts
Ein Statiker ist grundsätzlich nicht handwerklich tätig. Seine Leistungen sind deshalb nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch steuerlich nicht als Handerkerleistungen zu bewerten.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 29/19)
Der Fall: Ein Hausbesitzer beauftragte einen Fachbetrieb mit dem Au