Allergenverordnung gilt auch für Lebensmittelhandwerk und Gastronomie
Die Lebensmittelinformationsverordnung der EU, kurz „Allergenverordnung“, gilt seit Dezember 2014 verpflichtend für lose Ware und damit auch für Betriebe der Gastronomie und des Lebensmittelhandwerks wie Bäcker und Metzger. Darauf macht die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, aufmerksam.