Pressemitteilung -
Impulse für ein gesundes Altern: Fachtagung des Neunten Altersberichts der Bundesregierung in Vechta plädiert für ganzheitliche Lebenswelten
Am 1. Oktober 2025 hat die Universität Vechta in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Zuge des Neunten Altersbericht der Bundesregierung zu einem Fachtag eingeladen. Die Veranstaltung unter der Leitung von Prof. Dr. Andrea Teti (Gerontologie/Universität Vechta), die durch Mittel aus „zukunft.niedersachsen“ gefördert wurde, fokussierte sich auf zentrale Ergebnisse und Empfehlungen zum Thema „Altern, Gesundheit und Teilhabe“. Die Diskussionen konzentrierten sich dabei unter der Moderation von Timo Fuchs auf Gesundheitsförderung und Prävention in städtischen Bereichen sowie die Verfügbarkeit und Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Am Nachmittag schloss sich an die drei parallelen Symposien, die sich unter anderem den Bereichen Gesundheit, Wohnen und Mobilität sowie Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung widmeten, die Abschlussdiskussion im Plenum an.
Die Abschlussdebatte betonte, dass die Themen Wohnen, Gesundheitsversorgung und Teilhabe im Alter untrennbar miteinander verbunden sind. Gefordert wurde unter anderem die Schaffung ganzheitlichen Denkweise in den Quartieren, wobei das Konzept der „Sorgenden Gemeinschaft“ aus dem Siebten Altersbericht erneut an Bedeutung gewinne. Die Expertinnen und Experten bekräftigten, dass der Markt allein diese komplexen Herausforderungen nicht lösen kann, sondern die Gesellschaft gefordert ist, neue Antworten jenseits der reinen Finanzierungsfrage zu finden.
Im Hinblick auf die Altenhilfe wurde die Diskussion von der Auffassung geprägt, dass diese Leistung im Zuge des demografischen Wandels als Pflichtleistung gesehen werden sollte, um Strukturen zu festigen. Gleichzeitig thematisierten die Teilnehmenden die Komplexität der gesetzlichen Ausgestaltung. In der Debatte wurde verdeutlicht, dass die Verankerung und Finanzierung von Unterstützungsleistungen durch die Kommunen erfolgen muss, da diese eine originäre Zuständigkeit tragen, wobei strittig war, inwiefern Kommunen hier auch überfordert seien. Einige Kommunen zeigten bereits, dass Investitionen in Daseinsvorsorge und Teilhabe langfristig positiv wirken können. Der Bund sieht seine Aufgabe darin, Impulse zu setzen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und den Akteuren vor Ort finanzielle Ressourcen und Informationen zur Verfügung zu stellen, um ihren Auftrag wahrzunehmen.
Zudem wurde der immense bürokratische Aufwand und die Komplexität der Rechts- und Förderlandschaft beleuchtet. Diese Komplexität führt dazu, dass unverhältnismäßig viel Arbeitszeit benötigt wird, was eine nicht-ökonomische und „ungesunde Verteilung“ der Ressourcen darstellt.
In Bezug auf das Wohnen berichteten die Teilnehmenden aus der entsprechenden Arbeitsgruppe, dass innovative Wohnformen zwar auf großes Interesse stoßen, jedoch oft nur für einen privilegierten Kreis zugänglich seien. Um diese Modelle breiter zu etablieren, ist eine stärkere Unterstützung durch die kommunale Daseinsvorsorge und eine intensive Vernetzung der Akteure vor Ort – von Engagierten über Kommunen bis hin zu Bauträgern – erforderlich.
Einig war man sich darin, dass die Altersberichte ein wichtiges Instrument sind, um die Debatte im Parlament und unter den Akteuren weiterzuleiten und dadurch Impulse für konkrete Veränderungen in der Gesetzgebung zu setzen.
Die Veranstaltungsreihe zur Vorstellung der Erkenntnisse des Neunten Altersberichts findet am 6. November ihren Abschluss (https://www.neunter-altersbericht.de/). Damit endet die intensive Arbeitsphase des Neunten Altersberichts, dessen Ergebnisse als Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Alterspolitik und die Arbeit zukünftiger Kommissionen dienen.
Tagungsleitung Prof. Dr. Andre Teti von der Universität Vechta