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Pressemitteilung -

Kammerpräsident Gehle kommentiert den Triage-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Im Wortlaut

In einem Video-Statement kommentiert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage-Regelung:

https://youtube.com/shorts/Phm2F-BBfaw?feature=share

„Liebe Kolleginnen und Kollegen, der eine oder andere wird es schon in den Nachrichten gehört haben. Gestern gab es ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Oder vielleicht doch nicht? Es hat zwei Seiten.

Die eine Seite beschreibt das Recht des Arztes, den ärztlichen Beruf frei auszuüben und deswegen auch in schwierigen Situationen Entscheidungen zu fällen. Gemeint ist hier die Frage der Priorität von Behandlungskapazitäten, sogenannte Triage: Im Falle von Intensivbetten, Kapazitätsmangel, wie wir sie ja in der Pandemie erlebt haben.

Die zweite Seite ist die Frage, warum das Verfassungsgericht ohne Anhörung entscheiden konnte. Weil es nämlich eigentlich formale Fehler entdeckt hat. Da nämlich unklar ist, ob es am richtigen Ort im Infektionsschutzgesetz und zweitens auch durch das richtige Organ, den Bundestag, geregelt werden kann. Aber im Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig deutlich gemacht, dass die ärztliche Berufsausübung und Freiheit den Kernbereich der ärztlichen Therapiefreiheit einschließt. Ärztinnen und Ärzte hätten die grundrechtlich geschützte Freiheit, ihre Patienten und Patienten individuell nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln.

Ich persönlich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen, die den Mut hatten, nach Karlsruhe zu gehen. Und es zeigt, dass es sich doch lohnt, als Ärztinnen und Ärzte sich einzusetzen dafür, dass wir in der individuellen Absprache mit unseren Patienten Behandlungswege in beruflicher Freiheit eben auch gehen können. Und dass wir Ärztinnen und Ärzte aufgrund unseres Berufes eines besonderen Schutzes bedürfen. Ich hoffe weiter, dass die mutigen Kollegen nicht nachlassen werden, falls der Gesetzgeber auf andere Ideen kommt. Wir jedenfalls werden uns einmischen. Herzlichen Dank.“

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