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Pressemitteilung

Präsident Gehle: „Wenn wir es ernst meinen mit Solidarität, müssen wir den politischen Mut zur Widerspruchslösung aufbringen“

Kammerversammlung der ÄKWL berät über Organspende:

Präsident Gehle: „Wenn wir es ernst meinen mit Solidarität, müssen wir den politischen Mut zur Widerspruchslösung aufbringen“

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag über eine Neuregelung der Organspende spricht sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) für die Einführung einer Widerspruchslösung bei der postmortalen Organspende in Deutschland aus und fordert die politisch Verantwortlichen auf Bundesebene auf, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass grundsätzlich jede Person als organspendebereit gilt, sofern sie zu Lebzeiten einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle: „Die Ärzteschaft in Westfalen-Lippe steht für eine klare, verantwortliche und solidarische Regelung. Organspende ist Ausdruck gelebter Solidarität. Wenn wir es ernst meinen mit Solidarität, müssen wir den politischen Mut zur Widerspruchslösung aufbringen. Jetzt ist die Zeit, aus dieser Solidarität auch ein wirksames System zu machen.

Organspende ist laut Votum des Kammer-Parlaments für viele schwerstkranke Menschen keine abstrakte gesellschaftliche Frage, sondern eine Frage von Lebenszeit und Überleben. In Deutschland warten In Deutschland warten weiterhin über 8.000 schwerstkranke Menschen auf ein rettendes Organ; allein in NRW sind es rund 1.800. Die Zahl der tatsächlich realisierten Organspenden reiche bei Weitem nicht aus, um diesen Bedarf zu decken, so die Versammlung.

Ein wesentliches Problem bestehe darin, dass viele Menschen ihre Entscheidung zur Organspende nicht dokumentiert hätten. In der Folge müssten Angehörige in einer emotional extrem belastenden Ausnahmesituation stellvertretend entscheiden. Dies führe nicht selten dazu, dass eine mögliche Organspende unterbleibe, obwohl die verstorbene Person ihr möglicherweise zugestimmt hätte. Eine positive Haltung zur Organspende könne nur dann wirksam werden, wenn sie auch verbindlich erfasst oder durch eine klare gesetzliche Regelung abgesichert sei.

„Die Widerspruchslösung wahrt die Entscheidungsfreiheit jeder und jedes Einzelnen. Zugleich schafft sie Klarheit, entlastet Angehörige und legt die Verantwortung für die Entscheidung dorthin, wo sie hingehört: zu den Menschen selbst — zu Lebzeiten“, so Gehle.

Die ÄKWL unterstützt zudem begleitende Maßnahmen zur Aufklärung, Dokumentation und Verbesserung der Strukturen in der Transplantationsmedizin und bekräftigt, dass die Widerspruchslösung von umfassender Aufklärung, niedrigschwelligen Informationsangeboten, einem verlässlichen und leicht zugänglichen Organspende-Register sowie guten organisatorischen Strukturen in den Kliniken begleitet werden müsse. Auch die geplante Ausweitung der Lebendorganspende, zum Beispiel durch Über-Kreuz-Spenden, sei zu begrüßen. Um den chronischen Mangel von Spenderorganen einzudämmen, sei die Organspende ohne schlagende Herzen (Non-Heart-Beating-Donors) „wenigstens diskussionswürdig“, so der Kammerpräsident. Dies werde von einigen Transplantationsmediziner empfohlen und in einigen Ländern wie Spanien, Österreich, Niederlande, Belgien, Schweiz und die USA bereits praktiziert.

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