Ja zur Steuerermäßigung
Es ging um eine unentgeltlich genutzte Wohnung im Elternhaus
Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können steuerlich mit 20 Prozent (höchstens 1.200 Euro im Jahr) beim Fiskus geltend gemacht werden. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dann, wenn eine Wohnung unentgeltlich genutzt wird.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 23/21)