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Der Arbeitgeber als Gastgeber

Blog-Eintrag -

Der Arbeitgeber als Gastgeber

Spätestens wenn die Spekulatius ihren Einzug in die Supermärkte halten, kommt für viele Arbeitgeber oder deren Vertreter die Zeit, sich mit der Unternehmensweihnachtsfeier auseinanderzusetzen. Es damit als Gastgeber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern recht zu machen, ist jedoch ein heikles Unterfangen, denn für die geladenen Gäste hat dieses Event, das je nach Ansichtsweise zwischen „verheißungsvoll“ und „düster am Horizont dräuend“ angesiedelt ist, ein nicht zu unterschätzendes Erregungspotenzial. Sind zum Beispiel nicht alle Kolleginnen und Kollegen uneingeschränkt charakterlich kompatibel, lässt sich das am Arbeitsplatz oft noch hinter wohldosierter Professionalität verbergen, kann aber auf der freizeitnahen Weihnachtsfeier bereits nach dem zweiten Glühwein polternd eskalieren. Konsequent und letzten Endes auch friedensbewahrend sind da jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich schon im Vorfeld von der Veranstaltung entschuldigen oder aber plötzlich und überraschend, dafür aber jedes Jahr aufs Neue, just am Tage der Feierlichkeiten erkranken und deshalb leider nicht zugegen sein können. Ebenfalls vergleichsweise verträglich, wenn auch zuweilen auf eine etwas penetrante Art, sind die Angestellten, die wild entschlossen sind, sich auf diesem vorweihnachtlichen Party-Highlight zu amüsieren; koste es, was es wolle. Schwierig hingegen sind solche Partygäste, die zwar erscheinen, jedoch offenkundig weder Lust auf die angebotene Aktivität noch auf die anwesende Gesellschaft haben und beim gemeinsamen Escape-Room-Abenteuer klammheimlich den Ausgang blockieren oder beim Kochevent mutwillig die Suppe versalzen. Dabei braucht das Essen noch nicht einmal unbedingt selbst zubereitet zu werden, um angesichts der heutzutage häufig weltanschaulich aufgeladenen Ernährungsgewohnheiten zu einem sauren Zankapfel zu werden: Der Abstinente missbilligt den Rausch der feuchtfröhlichen Trinkfreudigen, die Veganerin blickt tadelnd auf die Bratwurst des kulinarischen Traditionalisten. Die Rollen können im Übrigen durchaus auch anders gelagert sein, denn auch die Liebhaberinnen und Liebhaber von Fleisch und Alkohol sind anderen Speiseplänen gegenüber nicht zwingend aufgeschlossen.

Fest steht somit nur: Selbst für den engagiertesten Arbeitgeber ist es nicht ganz einfach, mit seiner Weihnachtsfeier allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen Freude zu bereiten. Honoriert werden darf deshalb auch schon der aufrichtige Versuch des Gastgebers, sich seinen Gästen gegenüber durch die Einladung zum gemeinsamen Feiern erkenntlich zu zeigen. Besonders überzeugend ist das, wenn die Rolle des Arbeitgebers auch jenseits der Weihnachtszeit für die Angestellten positiv besetzt ist durch Einstellungen und Werte wie Anerkennung und Fairness. Welchen Arbeitgebern das gelingt und dadurch nicht nur durch ihre Angestellten, sondern auch durch die Bevölkerung das Image eines attraktiven Arbeitgebers zugeschrieben wird, haben wir in unserer aktuellen Untersuchung „Deutschlands beste Arbeitgeber“ in Kooperation mit der WELT ermittelt. Da die Platzierung in unserem Ranking keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die zu erwartende Qualität der jeweiligen Weihnachtsfeier niederschlägt, wünschen wir hiermit allen Arbeit- und Gastgebern sowie all ihren gut und auch den weniger gut gelaunten Gästen, unabhängig von deren kulinarischen Überzeugungen, eine harmonische Betriebsweihnachtsfeier!

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