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Pressemitteilung -

Gehle kritisiert Eingriff in urärztliche Befugnisse: „Apotheken sind kein Praxis-Ersatz“

ÄKWL-Vorstand gegen Apotheken-Pläne des BMG

Deutliche Kritik an den bisher bekannten Einzelheiten zu den Reform-Plänen für das Apothekenwesen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) äußert der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL). „Was in Berlin gerade ausgedacht wird, ist ein direkter Eingriff in urärztliche Befugnisse“, erklärt Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle. „Aber Apotheker sind kein Arzt-Ersatz, Apotheken kein Praxis-Ersatz.“ Es gefährde die Patientensicherheit, wenn etwa die Trennung zwischen der Verordnung von Medikamenten einerseits und der Abgabe von Medikamenten andererseits aufgehoben werde. „Von diesem Grundprinzip dürfen wir nicht abgehen.“ Natürlich braucht es nach Meinung des ÄKWL-Vorstandes eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Apothekerschaft, aber „übergriffige Tätigkeiten“ seien abzulehnen. Zudem warnte der Vorstand vor „entstehenden Doppelstrukturen, die wir uns nicht leisten können“.

Gehle: „Akademischen Heilberufen wie Ärzten und Apothekern sollte es möglich sein, in Absprache Änderungen an der Patientenversorgung vorzunehmen, aber dies natürlich nicht ohne ärztliche Kompetenz und Rücksprache “. Nach den bisher bekannten Überlegungen des BMG sollen Apotheker eigenständig Vorsorgeleistungen und insbesondere Impfungen erbringen können. Aber: Nur Ärztinnen und Ärzte können laut Kammerpräsident entscheiden, welche Leistungen medizinisch sinnvoll seien. Denn ärztliche Vorsorge sei mehr als eine schnelle Blutdruckmessung. Vielmehr gehe es in dabei um das ärztliche Gespräch, also um Diagnostik, körperliche Untersuchungen, das Erkennen von akuten Krankheiten, die gegebenenfalls gegen eine Impfung zu diesem Zeitpunkt sprechen, oder die Anlage für bestimmte Krankheiten sowie die dauerhafte Behandlung von chronischen Krankheiten.

Gehle abschließend: „Ein weites medizinisches Feld, für das der Arzt sein ganzes Wissen nach sechs Jahren Medizinstudium einbringt. Die medizinische Behandlung und ‚Ausübung der Heilkunde‘, wie es im Gesetz heißt, ist deshalb aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.“

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