Behindertengerecht umgebaut
Mehraufwendungen für Miete waren zum Teil abziehbar
Eine Mieterhöhung nach einem behindertengerechten Umbau einer Wohnung ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
(Finanzgericht München, Aktenzeichen 10 K 3292/18, Revision beim Bundesfinanzhof anhängig unter VI R 15/23)
Der Fall: Der gemeins