Obergrenze benennen
Kostenrahmen ist innerhalb WEG zwingend nötig
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen beschließt, dann müssen in dem Zusammenhang zwingend ein Kostenrahmen oder eine Obergrenze der Ausgaben benannt werden. Sonst kann der Beschluss nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS angefochten werden.
(Amtsgericht München,