Direkt zum Inhalt springen
© Irin − stock.adobe.com

Pressemitteilung -

Gehle: Lebendorganspende ist für Menschen auf der Warteliste eine hoffnungsvolle Perspektive

ÄKWL plädiert weiter für die Widerspruchslösung

Das geplante Gesetz zur Ausweitung der Lebendorganspende der Bundesregierung ist nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) für die Menschen auf der Warteliste für ein neues Organ eine hoffnungsvolle Perspektive. Tausende Patientinnen und Patienten warteten in Deutschland auf eine Niere, viele von ihnen über Jahre hinweg und oft unter belastenden Dialysebehandlungen, so Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle: „Jede zusätzliche Transplantation kann Lebenszeit schenken und die Lebensqualität deutlich verbessern.“

Vergangene Woche wurde im Deutschen Bundestag erstmals ein Gesetzesentwurf zur Neufassung des Transplantationsgesetzes vorgestellt. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Lebendspende zu erweitern und damit mehr Menschen eine lebensrettende Transplantation zu ermöglichen. Bisher durfte eine Niere bei einer Lebendspende in der Regel nur zwischen nahen Angehörigen oder Menschen mit einer besonders engen persönlichen Beziehung gespendet werden. Mit der neuen Regelung könnten zwei Spender-Empfänger-Paare, die jeweils nicht zusammenpassen, „über Kreuz“ helfen. Gehle: „Das bedeutet, dass der Spender aus dem einen Paar an den Empfänger des anderen Paares spendet – und umgekehrt. So können mehr passende Kombinationen gefunden werden, auch über größere Spenderketten hinweg.“

ÄKWL-Präsident Gehle und der Ehrenpräsident Prof. Dr. Theodor Windhorst, auch Transplantationsbeauftragter der Kammer, sind sich einig, dass diese Neuregelung den Organmangel nicht sofort vollständig lösen werde. Aber sie könne dazu beitragen, mehr Chancen auf eine Transplantation zu schaffen und somit das Leid auf der Warteliste zu lindern.

Unabhängig davon plädieren Gehle und Windhorst weiterhin für die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende, bei der jeder Mensch als möglicher Organspender gilt, der sich zuvor nicht aktiv gegen eine Spende ausgesprochen hat. „Sie ist die gerechtere und für den Therapieerfolg bei den Menschen auf der Warteliste die wirkungsvollste Lösung. Denn derzeit warten weiterhin über 8000 Schwerstkranke in unserem Land auf ein lebensrettendes Organ, allein in NRW sind es etwa 1800“, so Gehle und Windhorst. Deshalb sei die Steigerung der Organspendezahlen dringend notwendig und „bleibe ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der Ärztekammer“.

Themen

Kategorien


Gute Medizin braucht ärztliche Qualität.
#Kammerkann

Kontakt